Freelancer / Projektmanagement 
Dipl.-Ing. H. Patric Kraft

Allgemeine Geschäftsbedingung

Stand: 11.2024

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen oder Werkleistungen zwischen dem Auftragnehmer (Dipl.-Ing. H. Patric Kraft, Ginsheimer Straße 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
  4. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungsgegenstand und Bedingungen

  1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Projektleitung, Projektmanagement, Claims- und Vertragsmanagement, Konstruktion und Entwicklung, insbesondere im Anlagenbau, Maschinenbau, Sondermaschinenbau, Automotive und Automation.
  2. Die Leistungen erfolgen auf dem aktuellen Stand der Technik. Anpassungen aufgrund neuer Technologien werden gesondert vereinbart und sind ggf. kostenpflichtig.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Vertrag.
  4. Der Auftragnehmer kann Dritte zur Leistungserbringung hinzuziehen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
  5. Der Auftragnehmer ist in der Wahl von Arbeitszeit und -ort frei, sofern projektbezogene Zeit- und fachliche Vorgaben berücksichtigt werden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation der Leistungen auf der Website oder in Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers oder durch schriftliche Bestätigung eines Angebots des Auftraggebers zustande.
  3. Grundlage der Leistungserbringung sind die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Bedingungen.

§ 4 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  2. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber eine ordnungsgemäße Datensicherung nachweisen kann.
  3. Vertragsansprüche verjähren nach einem Jahr, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
  2. Der Tagessatz [all in] richtet sich nach dem Arbeitsort:
    • < 40 km Entfernung: Tagessatz [all out].
    • 40–70 km Entfernung: Tagessatz [all out] + Reisekosten.
    • > 70 km Entfernung: Tagessatz [all out] + Reise-, Hotel- und Spesenkosten.
    • Für Einsätze mit einer Dauer von weniger als 4 Stunden wird eine Pauschale in Höhe von 50% des Tagessatzes berechnet.
  3. Zuschläge:
    • Wochenende: +25% auf den Tagessatz.
    • Feiertage: +50% auf den Tagessatz.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugangsdaten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Verzögert der Auftraggeber die Mitwirkung, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.
  3. Bei werkvertraglichen Leistungen sorgt der Auftraggeber dafür, dass erforderliche Software und Systeme bereitgestellt werden.

§ 7 Verschwiegenheit

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Informationen des Auftraggebers Vertraulichkeit zu wahren, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich zugestimmt.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern keine ausdrückliche Geheimhaltung vereinbart wurde.

§ 8 Kündigung

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Der Auftragnehmer behält Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
  2. Bei vorzeitiger Kündigung erstattet der Auftraggeber angefallene Auslagen und Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

§ 9 Reisezeiten und -kosten

  1. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Reisekosten (Fahrtkosten, Hotel, Spesen) werden zusätzlich zum Tagessatz berechnet.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ginsheim-Gustavsburg.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§ 12 Vorrang der AGB und Konfliktlösung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages und haben bei allen Abweichungen oder Konflikten Vorrang vor den AGB des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber erkennt die AGB des Auftragnehmers mit der Bestellung oder der Unterzeichnung des Vertrages an. Ein Ausschluss der AGB des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
  3. Sollte der Auftraggeber in seinen Vertragsbedingungen Teile der AGB des Auftragnehmers für ungültig erklären oder ablehnen, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ablehnung lediglich einzelne Klauseln betrifft. In diesem Fall bleiben alle übrigen Regelungen, die mit den AGB des Auftragnehmers übereinstimmen, gültig.
  4. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers wird in gleicher Weise Vertragsbestandteil und unterliegt denselben Bedingungen.
  5. Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten über die Anwendung oder Auslegung der AGB ist vor einer gerichtlichen Klärung ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
  6. Die AGB des Auftraggebers finden nur insoweit Anwendung, wie sie mit den AGB des Auftragnehmers übereinstimmen oder ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden.

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