Freelancer / Projektmanagement 
Dipl.-Ing. H. Patric Kraft

Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dipl.-Ing. H. Patric Kraft Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer (Dipl.-Ing. H. Patric Kraft, Ginsheimer Straße 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“). 

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Mündliche Abweichungen vom schriftlichen Vertrag sind unwirksam. 

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. 

(4) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als angenommen.

§ 2 Leistungsgegenstand und Bedingungen

(1) Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen als freiberuflicher Projektleiter in den Bereichen Projektleitung, Projektmanagement, Claims- und Vertragsmanagement, Konstruktion und Entwicklung, insbesondere im Anlagenbau, Maschinenbau, Sondermaschinenbau, Automotive und Automation. 

(2) Der Auftragnehmer bestimmt Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung eigenständig. Projektbezogene Abstimmungen (z. B. Meilensteine, Termine) erfolgen als Koordination zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern und begründen keine Weisungsgebundenheit. 

(3) Die Leistungen erfolgen auf dem aktuellen Stand der Technik. Anpassungen aufgrund neuer Technologien werden gesondert vereinbart. 

(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Vertrag. 

(5) Der Auftragnehmer kann Dritte zur Leistungserbringung hinzuziehen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Website oder in Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber. 

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers oder durch schriftliche Bestätigung eines Angebots des Auftraggebers zustande. 

(3) Grundlage der Leistungserbringung sind die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Bedingungen.

§ 4 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. 

(2) Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber eine ordnungsgemäße Datensicherung nachweisen kann. 

(3) Vertragsansprüche verjähren nach einem Jahr, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

(2) Der Tagessatz richtet sich nach dem Arbeitsort:

  • < 40 km Entfernung: [Tagessatz].
  • 40–70 km Entfernung: [Tagessatz] + Reisekosten.
  • 70 km Entfernung: [Tagessatz] + Reise-, Hotel- und Spesenkosten.
  • Für Einsätze unter 4 Stunden: 50 % des Tagessatzes. 

(3) Zuschläge:

  • Wochenende: +25 % auf den Tagessatz.
  • Feiertage: +50 % auf den Tagessatz. 

(4) Reisezeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit und werden mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. 

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugangsdaten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. 

(2) Verzögert der Auftraggeber die Mitwirkung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, bis die Mängel behoben sind. Hieraus resultierende Verzögerungen oder Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

(3) Bei werkvertraglichen Leistungen sorgt der Auftraggeber dafür, dass erforderliche Software und Systeme bereitgestellt werden.

§ 7 Verschwiegenheit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Informationen des Auftraggebers Vertraulichkeit zu wahren, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich zugestimmt. 

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern keine ausdrückliche Geheimhaltung vereinbart wurde.

§ 8 Kündigung

(1) Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, entfällt jedes nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Offene Honoraransprüche sind innerhalb von 14 Tagen fällig. 

(2) Bei vorzeitiger Kündigung erstattet der Auftraggeber angefallene Auslagen und Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

§ 9 Reisezeiten und -kosten

(1) Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. 

(2) Reisekosten (Fahrtkosten, Hotel, Spesen) werden zusätzlich zum Tagessatz berechnet.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rüsselsheim. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§ 12 Vorrang der AGB und Konfliktlösung

(1) Diese AGB werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages und haben Vorrang vor den AGB des Auftraggebers. 

(2) Mündliche oder konkludente Abweichungen vom Vertrag („gelebter Vertrag“) sind unwirksam. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. 

(3) Bei Konflikten ist vor einer gerichtlichen Klärung ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.

§ 13 Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

(1) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungen marktübliche, DSGVO-konforme KI-Systeme einsetzen. 

(2) Der Auftraggeber bestätigt, dass alle übermittelten Daten frei von personenbezogenen oder vertraulichen Inhalten sind („sanitisierte Daten“). Stellt der Auftragnehmer unsanitisierte Daten fest, stellt er die Verarbeitung ein. Alle hieraus resultierenden Kosten trägt der Auftraggeber. 

(3) Der Auftraggeber haftet für Folgen aus der Übermittlung unsanitisierter Daten. 

(4) Der KI-Einsatz ist Bestandteil der Leistungserbringung. Eine nachträgliche Ablehnung berechtigt den Auftragnehmer zur Kündigung.

§ 14 Ausschluss von Scheinselbstständigkeit

(1) Die Parteien bestätigen, dass der Auftragnehmer als freier, selbstständiger Dienstleister tätig ist. Der Vertrag ist so gestaltet, dass keine Merkmale einer Scheinselbstständigkeit (§ 7 SGB IV) vorliegen. 

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Weisungen zu Arbeitszeiten, -orten oder -methoden zu erteilen, die über die vertraglichen Projektziele hinausgehen. 

(3) Stellt der Auftragnehmer fest, dass die tatsächliche Zusammenarbeit („gelebter Vertrag“) gegen Abs. 1 verstößt, kann er die Leistung aussetzen oder den Vertrag fristlos kündigen. Alle hieraus resultierenden Kosten trägt der Auftraggeber. 

(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die aus einer falschen Einstufung als abhängige Beschäftigung resultieren.

§ 15 Referenzrecht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer spätestens 14 Tage nach Vertragsende ein qualifiziertes Referenzschreiben auszustellen. Bei Nicht-Erfüllung kann der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 500 € geltend machen.

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