Freelancer / Projektmanagement 
Dipl.-Ing. H. Patric Kraft

Allgemeine Geschäftsbedingung

Stand: 11.2024

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen oder Werkleistungen zwischen dem Auftragnehmer (Dipl.-Ing. H. Patric Kraft, Ginsheimer Straße 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
  4. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungsgegenstand und Bedingungen

  1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Projektleitung, Projektmanagement, Claims- und Vertragsmanagement, Konstruktion und Entwicklung, insbesondere im Anlagenbau, Maschinenbau, Sondermaschinenbau, Automotive und Automation.
  2. Die Leistungen erfolgen auf dem aktuellen Stand der Technik. Anpassungen aufgrund neuer Technologien werden gesondert vereinbart und sind ggf. kostenpflichtig.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Vertrag.
  4. Der Auftragnehmer kann Dritte zur Leistungserbringung hinzuziehen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
  5. Der Auftragnehmer ist in der Wahl von Arbeitszeit und -ort frei, sofern projektbezogene Zeit- und fachliche Vorgaben berücksichtigt werden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation der Leistungen auf der Website oder in Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers oder durch schriftliche Bestätigung eines Angebots des Auftraggebers zustande.
  3. Grundlage der Leistungserbringung sind die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Bedingungen.

§ 4 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  2. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber eine ordnungsgemäße Datensicherung nachweisen kann.
  3. Vertragsansprüche verjähren nach einem Jahr, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
  2. Der Tagessatz [all in] richtet sich nach dem Arbeitsort:
    • < 40 km Entfernung: Tagessatz [all out].
    • 40–70 km Entfernung: Tagessatz [all out] + Reisekosten.
    • > 70 km Entfernung: Tagessatz [all out] + Reise-, Hotel- und Spesenkosten.
    • Für Einsätze mit einer Dauer von weniger als 4 Stunden wird eine Pauschale in Höhe von 50% des Tagessatzes berechnet.
  3. Zuschläge:
    • Wochenende: +25% auf den Tagessatz.
    • Feiertage: +50% auf den Tagessatz.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugangsdaten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Verzögert der Auftraggeber die Mitwirkung, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.
  3. Bei werkvertraglichen Leistungen sorgt der Auftraggeber dafür, dass erforderliche Software und Systeme bereitgestellt werden.

§ 7 Verschwiegenheit

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Informationen des Auftraggebers Vertraulichkeit zu wahren, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich zugestimmt.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern keine ausdrückliche Geheimhaltung vereinbart wurde.

§ 8 Kündigung

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Der Auftragnehmer behält Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
  2. Bei vorzeitiger Kündigung erstattet der Auftraggeber angefallene Auslagen und Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

§ 9 Reisezeiten und -kosten

  1. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Reisekosten (Fahrtkosten, Hotel, Spesen) werden zusätzlich zum Tagessatz berechnet.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ginsheim-Gustavsburg.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§ 12 Vorrang der AGB und Konfliktlösung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages und haben bei allen Abweichungen oder Konflikten Vorrang vor den AGB des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber erkennt die AGB des Auftragnehmers mit der Bestellung oder der Unterzeichnung des Vertrages an. Ein Ausschluss der AGB des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
  3. Sollte der Auftraggeber in seinen Vertragsbedingungen Teile der AGB des Auftragnehmers für ungültig erklären oder ablehnen, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ablehnung lediglich einzelne Klauseln betrifft. In diesem Fall bleiben alle übrigen Regelungen, die mit den AGB des Auftragnehmers übereinstimmen, gültig.
  4. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers wird in gleicher Weise Vertragsbestandteil und unterliegt denselben Bedingungen.
  5. Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten über die Anwendung oder Auslegung der AGB ist vor einer gerichtlichen Klärung ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
  6. Die AGB des Auftraggebers finden nur insoweit Anwendung, wie sie mit den AGB des Auftragnehmers übereinstimmen oder ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden.

§ 13 Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

  1. Einsatz von KI-Systemen
    Der Auftragnehmer kann zur Erbringung seiner Leistungen – insbesondere zur Analyse, Planung, Dokumentation, Qualitätssicherung, Kommunikation oder Angebotserstellung – vertrauenswürdige, marktübliche und geprüfte KI-Systeme einsetzen.
    Der Einsatz erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Gesetzen (u. a. DSGVO, UrhG, BGB, EU-AI-Act) und den Grundsätzen technischer Governance-Frameworks (z. B. „Governance-as-a-Service“, „Sentinel-Agents“, „Restriction-based Governance“) zur Wahrung von Nachvollziehbarkeit, Sicherheit und Datenintegrität.
  2. Datenbereitstellung und Sanitisierungspflicht
    Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Bereitstellung, Prüfung und erforderliche Sanitisierung (z. B. Anonymisierung, Schwärzung, Pseudonymisierung oder Entfernung vertraulicher Inhalte) sämtlicher Daten, Unterlagen und Informationen, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
    Der Auftragnehmer darf davon ausgehen, dass alle vom Auftraggeber übermittelten Daten frei von personenbezogenen oder vertraulichen Informationen sind, sofern keine ausdrückliche schriftliche Freigabe zur Nutzung vorliegt.
  3. Vertraulichkeit, Datenschutz und technische Schutzmaßnahmen
    Der Auftragnehmer nutzt KI-Systeme ausschließlich innerhalb sicherer, kontrollierter Umgebungen.
    Die Systeme arbeiten mit auditierbaren Governance-Mechanismen („Governance-as-a-Service“, „Trust-Factor“-Protokolle, Sentinel-Überwachung) zur Laufzeitüberwachung und Protokollierung.
    Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb des EWR erfolgt nur, wenn dort ein angemessenes Datenschutzniveau besteht oder geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorliegen.
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des Prinzips Security-by-Design gemäß Art. 25 DSGVO.
  4. Verantwortlichkeit für Ergebnisse
    Der Auftragnehmer bleibt verantwortlich für die fachliche Qualität, Richtigkeit und Eignung der mit Unterstützung von KI-Systemen erzeugten Arbeitsergebnisse.
    Die Nutzung von KI-Systemen ersetzt keine menschliche Prüfung, sondern unterstützt die Leistungserbringung.
  5. Transparenz und Governance-Audit
    Auf berechtigtes Verlangen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über Art und Umfang des KI-Einsatzes, soweit dies zur Beurteilung der Leistung erforderlich ist.
    Eine Offenlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers oder von KI-Sicherheitsarchitekturen (z. B. interne Regelwerke, Policies, Agent-Konfigurationen) ist ausgeschlossen.
    Der Auftragnehmer kann zur Qualitätssicherung eigene Governance-Logs oder Sentinel-Protokolle führen.
  6. Ausschluss unzulässiger Systeme
    Es werden keine KI-Systeme eingesetzt, die als unzuverlässig, sicherheitsgefährdend oder rechtswidrig eingestuft sind. Vollautonome KI-Systeme ohne menschliche Kontrollinstanz (L4/L5) werden grundsätzlich nicht verwendet. Der Einsatz erfolgt ausschließlich in kontrollierten, beobachteten oder hybrid-agentischen Umgebungen (L2–L3).
  7. Ausschluss nachträglicher Opt-Outs
    Der Auftraggeber erkennt an, dass der KI-Einsatz integraler Bestandteil der vereinbarten Leistungserbringung ist.
    Eine nachträgliche Einschränkung oder ein Widerruf dieser Zustimmung nach Vertragsschluss stellt ein Gegenangebot dar und führt nicht zu einer Änderung oder Fortsetzung des Vertrages.
    In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Klärung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden.

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