Freelancer / Projektmanagement 
Dipl.-Ing. H. Patric Kraft

Allgemeine Geschäftsbedingung

Stand: 06.2023

Allgemeines

§1 Geltungsbereich

  1. Für Werk- oder Dienstleistungsverhältnisse gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen zwischen einem Auftraggeber [im folgenden „Auftraggeber“ genannt] und mir, Dipl.-Ing. Hans Patric Kraft, Am Arnsee 16 in 65462 Ginsheim [im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet], ausschließlich, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
  2. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeber werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggeber Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber [in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand], ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
  4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
  5. Es gelten ausschließlich meine Verkaufsbedingungen [AVB]. Entgegenstehende oder von meinen Verkaufsbedingungen abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§2 Leistungsgegenstand und Bedingungen

  1. Das Leistungsangebot des Auftragnehmers umfasst insbesondere Leistungen in den Bereichen: Projektleitung, Projektmanagement, Projektberatung, Teilprojektleitung, Claims- und Vertragsmanagement, Anforderungsmanagement, Entwicklungsleitung, Konstruktion und Entwicklung in den Bereichen Anlagenbau, Automotive, Maschinenbau, Sondermaschinenbau, Automation und Prototypenbau
  2. Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger Technologien oder Erkenntnissen Anpassungen erforderlich werden, sind diese vom Leistungsangebot des Auftragnehmers vorab ausdrücklich nicht zugesichert und im Einzelfall kostenpflichtig und zusätzlich zu vereinbaren.
  3. Im Übrigen ergeben sich die einzelnen, konkret geschuldeten Leistungen aus dem individuell vereinbarten Leistungsangebot zwischen den Parteien.
  4. Der Auftragnehmer ist nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter als Hilfspersonen zu bedienen.
  5. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des vereinbarten Zeitvolumens und der betrieblichen Gegebenheiten frei in der Wahl von Ort und Zeit seiner Tätigkeit. Projektbezogene Zeitvorgaben sowie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind, werden von ihm beachtet.
  6. Der Auftragnehmer hat das Recht, einzelne Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Umgekehrt besteht keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestvolumen von Aufträgen.
  7. Der Auftragnehmer unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht und ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Der Auftragnehmer wird jedoch fachliche Vorgaben insoweit beachten, als dies die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und die betrieblichen Belange erfordern.
  8. Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, so wird ihm ein angemessener Arbeitsraum oder ein Besprechungszimmer nach Wahl kostenlos zur Verfügung gestellt.
  9. Der Auftragnehmer wird zu keinem festen Bestandteil der Organisation des Auftraggebers.
  10. Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags dem Auftraggeber kein Gewerk [Arbeitsergebnis].

§3 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation der Leistungen auf der Homepage oder in Werbeanzeigen, sowie das auf der Homepage implementierte Kontaktformular stellen kein bindendes Angebot des Auftragnehmers auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. Daneben kann auch der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich ein eigenes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.
  2. Der Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kann anschließend per E-Mail, fernmündlich [insbesondere Telefon], oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom Auftragnehmer zu erhalten.
  3. Grundlage der Leistungserbringung sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen zwischen den Parteien im konkreten Leistungsangebot.

§4 Haftungsausschluss und -begrenzung

  1. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet der Auftragnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht [Kardinalpflicht], jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; [wesentliche Vertragspflichten [Kardinalpflichten] sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf].
  2. Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder -beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
  3. Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr.

Preise & Zahlung

§5 Preise

  1. Der Tagessatz [all in] versteht sich zzgl. MwSt
  2. Die Währung des Rechnungsbetrag ist Euro [€]
  3. Auf Wochenend- und Feiertagseinsatz wird ein Zuschlag von 25% auf den vereinbarten Tagessatz [all in] erhoben
  4. Der Tagessatz [all in] setzt sich wie folgt zusammen:
    1. Tagessatz [all in] = <40 km von festem Wohnort zur ersten Arbeitsstätte oder remote[100%] = Tagessatz [all out]*Auslastung;
    2. Tagessatz [all in] = >40 km von festem Wohnort zur ersten Arbeitsstätte = [Tagessatz [all out] + Pendelkosten]*Remoteanteil*Auslastung;
    3. Tagessatz [all in] = >70 km von festem Wohnort zur ersten Arbeitsstätte = [Tagessatz [all out] + [Reise- & Pendelkosten +  Hotelkosten + Spesen]*Remoteanteil*Auslastung;
  5. Reisekosten und Reisezeiten ab der ersten Arbeitsstätte werden gesondert vergütet
  6. Tagessatz [all out] Schweiz = Tagessatz [all out]*Faktor 1,8
  7. Tagessatz [all out] China = Tagessatz [all out]*Faktor 1,5
  8. Skonto wird gewährt gemäß Zahlungskondition §6 [14 Tage nach Rechnungsdatum] in Höhe von:
    1. 1% bei einem Rechnungswert >= 35.000€ zzgl. MwSt.
    2. 2% bei einem Rechnungswert >= 40.000€ zzgl. MwSt.
    3. 3% bei einem Rechnungswert >= 45.000€ zzgl. MwSt.
  9. Definition "ordnungsgemäß"
    1. Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, behält sich der Projektauftragnehmer das Recht vor, nach eigenem Ermessen festzulegen, was als "ordnungsgemäß" gilt.
    2. Die Entscheidung des Projektauftragnehmers hinsichtlich der Ordnungsgemäßigkeit ist endgültig und bindend, sofern sie nicht gegen geltende Gesetze oder den Vertrag verstößt.
    3. Falls der Kunde Bedenken bezüglich der Festlegung der Ordnungsgemäßigkeit hat, ist er verpflichtet, diese Bedenken schriftlich dem Projektauftragnehmer mitzuteilen. Beide Parteien werden dann gemeinsam nach einer Lösung suchen.
    4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Fälle, in denen die Ordnungsgemäßigkeit von Dienstleistungen, Produkten oder anderen Vertragsaspekten nicht ausdrücklich im Vertrag beschrieben ist.

§6 Zahlungskonditionen

  1. Die Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass der Auftragnehmer am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass dem Auftragnehmer der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.

§7 Fälligkeit & Verzug der Zahlung

  1. Der Auftraggeber kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Forderung des Auftragnehmers in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  2. Ab Beginn des Verzugs schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zum Rechnungsbetrag Verzugszinsen in der Höhe eines Zinssatzes von 9% über dem Basiszinssatz.
  3. Bei der Bundesbank können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.

§8 Steuer und Sozialversicherung

  1. Als freiberuflicher Mitarbeiter [Freelancer] ist der Auftragnehmer allein für die Abführung von gesetzlichen Abgaben [Steuern, Sozialversicherung] verantwortlich.
  2. Sollte es nicht klar sein, ob eine freie Mitarbeit vorliegt, werden die Parteien ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV anstreben.

Dienstleistungsspezifische Regelungen

§9 Pflichten der Parteien während der Vertragsdurchführung

  1. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht zur Vorleistung verpflichtet. Sofern im Einzelfall keine andere Abrede getroffen ist, schuldet der Auftragnehmer sämtliche Vertragspflichten erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. §3 Vertragsschluss(2)

§10 Abnahme durch den Auftraggeber

  1. Sofern Gegenstand der Beauftragung eine werkvertragliche Leistung ist, hat der Kunde die Vertragsleistung innerhalb von 7 Tagen als vertragsmäßig anzuerkennen [Abnahme]. Erklärt sich der Kunde nicht innerhalb dieser Frist zur Vertragsgemäßheit, so gilt die Leistung als vertragsgemäß [Abnahmefiktion].

§11 Ihre Mitwirkungspflicht

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und weiterhin dem Auftragnehmer Zugriff auf alle angeforderten Dateien, Unterlagen, Zugangsdaten, Passwörter o.Ä. durch Überlassung in geordneter Form kostenlos zur Verfügung zu stellen, sowie ferner den Zugang zu den Computersystemen zu gewähren, die zur Erfüllung der Leistungspflichten erforderlich sind. Bei einem Verstoß des Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflicht ist der Auftragnehmer von derjenigen Leistungspflicht befreit, die er infolge der unterlassenen Mitwirkungshandlung des Auftraggeber nicht erfüllen kann. Sofern durch eine vom Auftraggeber verschuldete Verletzung der Mitwirkungspflicht beim Auftragnehmer Mehrkosten anfallen [z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf], hat diese grundsätzlich der Auftraggeber zu tragen.
  2. Überschreitet der Auftraggeber die im Vertrag vereinbarten Fristen seiner Mitwirkungspflichten, so verlängern sich die dort vereinbarten Leistungsfristen des Auftragnehmers um den überschrittenen Zeitraum, es sei denn, dies führt zu einer Terminkollision beim Auftragnehmer wegen anderweitiger Termine. In diesem Falle verlängern sich die Leistungsfristen des Auftragnehmers zusätzlich um den Zeitraum, der zur Einhaltung seiner anderweitigen Termine und zur Beendigung der Terminkollision notwendig ist. Hierauf hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hinzuweisen.
  3. Im Falle eines Werkvertragsverhältnisses hat der Auftraggeber ferner dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen dieses Vertrages aktuellen, notwendigen Excel-, ZIP- oder PDF-Programme besitzen und anwenden, beim Datentausch mit dem Auftragnehmer keine Daten oder Datengrößen wie bei Mailings, Spamfilter, etc. beschränken oder ausschließen sowie Ihr Verzeichnissystem oder Ihr möglicherweise eingesetztes Dokumenten-Management-System einwandfrei funktioniert.
  4. Im Falle eines Werkvertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer die Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl von Prozessen, Methoden, Anwendungen und Teammitgliedern mit denen er den Werksvertrag abarbeiten möchte.
  5. Sollte zur Erfüllung der Leistungserbringung eine spezielle Software zum Einsatz kommen, ist diese vom Auftraggeber kostenfrei an den Auftragnehmer beizustellen.
  6. Sollten sich hinsichtlich der Mitwirkungspflichten Unklarheiten, Zweifel oder Fragen ergeben, so ist dies dem anderen Vertragspartner mitzuteilen und eine Klärung herbeizuführen [Vertragsförderungspflicht].

§12 Sonstige Tätigkeiten

  1. Es steht dem Auftragnehmer frei, für andere Auftraggeber tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Auftraggeber bedarf es hierfür nicht.

§13 Vergütung (Honorar) bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, jede Projektvereinbarung / jeden Projektvertrag vorzeitig zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich in Fällen einer vorzeitigen Kündigung nach dem Abschnitt 13.2.
  2. Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zahlt der Auftraggeber das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an den Auftragnehmer. Berechnungsbasis für das Honorar sind dabei die getroffenen Vereinbarungen. Mehr als den für das gekündigte Projektvereinbarten Fest- oder Pauschalpreis wird der Auftragnehmer nach dieser Bestimmung nicht berechnen.

§14 Pflicht zur Verschwiegenheit

  1. Der Auftragnehmer verpflichte sich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch nach Beendigung der Leistung oder der Erstellung des Werkes gegenüber jedermann strengstes Stillschweigen zu wahren, solange sie nicht schriftlich von der Geschäftsleitung oder dem Ansprechpartner des Auftraggebers zur Weitergabe freigegeben worden sind.
  2. Der Auftragnehmer wird die ihm übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und auf Verlangen nach dem Ende des Dienstleistungs- oder Werkvertrages zurückgeben. Der Auftragnehmer ist unter der Maßgabe des Absatz 1 berechtigt, für sich Kopien der Informationen, Unterlagen und Dateien etc. anzufertigen und zu behalten, auch nach dem Ende des Werk- oder Dienstleistungsverhältnisses.
  3. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit des Auftragnehmers gilt nicht gegenüber Berufsgeheimnisträgern wie z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater usw., die er zur Wahrung seiner Interessen beauftragt.
  4. Dem Auftragnehmer ist es erlaubt, dieses Werk oder diese Dienstleistung als Referenz bzw. im Rahmen seines Unternehmerprofils gegenüber Dritte mit folgenden Daten in jeglicher Kommunikationsform [schriftlich, textlich, elektronisch, mündlich, bildlich etc.] zu benennen: Den Namen und Sitz des Auftraggebers, Ansprechpartner, Themen der Erstellung des Werkes oder der Leistung sowie verwendete Systeme.

§15 Verarbeitung und Nutzen von Daten

  1. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartner unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte weitergeben.
  2. Soweit es zur Auftragsdurchführung erforderlich ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, wird darauf hingewiesen, dass eventuell eingesetzte Erfüllungshilfen über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Auftraggebers unterrichtet wurden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind.

§16 Ihre Unterrichtung

  1. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine E-Mail-Adresse mitteilen, willigen der Auftraggeber jederzeit widerruflich ein, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber ohne Einschränkungen per E-Mail vertragsbezogene Informationen zusende. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzen und deren Einsatz wünschen, teilen der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer mit.

§17 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für beide Seiten und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Ginsheim.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§18 Nebenabreden und Vertragsänderungen

  1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

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